EBK erlässt Vorschriften für Ratingagenturen

Es regelt die Anerkennung von Instituten zur Bonitätsbeurteilung. Banken in der Schweiz dürfen Ratings der anerkannten Institute für die Berechnung ihrer erforderlichen Eigenmittel verwenden, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Rundschreiben. Es obliegt aber grundsätzlich weiterhin den Banken, ihre Kredit- und Marktrisiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Die EBK als Aufsichtsbehörde übernehme keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Ratings. Die Ratingagenturen unterliegen keiner ständigen Überwachung oder periodischen Kontrolle. Die EBK überprüfe jedoch periodisch die international unter den Aufsichtsbehörden abgesprochenen Konkordanztabellen. (awp/mc/gh)

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