EBK verabschiedet Änderungen in der Geldwäschereiverordnung

So wurden zum Beispiel Anpassungen zur Umsetzung der Empfehlungen der sogenannten Financial Action Task Force (FATF) im Bankensektor sowie des Geltungsbereichs an das Anfang 2007 in Kraft getretene Kollektivanlagegesetz (KAG) vorgenommen. Die Änderungen in der EBK-Geldwäschereiverordnung sollen auf den 1. Juli 2008 in Kraft treten, wie die EBK am Montag mitteilte.


Bericht der FATF
Die FATF hat im Jahre 2005 die Schweizer Bestimmungen und ihre Praxis zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung überprüft. In dem im Herbst 2005 veröffentlichten Bericht hat die FATF der Schweiz verschiedene Anpassungen empfohlen. In der Folge hat eine Arbeitsgruppe der EBK mit Vertretern der Banken überprüft, ob Regulierungsbedarf besteht. Die vorgeschlagenen Änderungen hätten bei den Anhörungsteilnehmern weitgehende Zustimmung gefunden, so die EBK. Insbesondere wurden die Banken aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die Abschaffung von Inhabersparheften zu beschleunigen. Allerdings gebe es bei der geltenden Regelung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung keine grundlegenden Änderungen.


Empfehlungen der FATF entsprochen
Des Weiteren war der Geltungsbereich der GwV-EBK an das im Januar 2007 in Kraft getretene KAG anzugleichen. Mit diesen Änderungen werde auch den Empfehlungen der FATF entsprochen, soweit diese die Geldwäschereiregulierung des Bankensektors betreffen, heisst es weiter. (awp/mc/gh)

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