Eidg. Räte weiterhin uneinig bei Gaskombi-Kraftwerken

Denn er möchte damit eine allfällige Stromversorgungslücke überbrücken. In den Räten ist dies umstritten: Von linker Seite werden Gaskombikraftwerke wegen der hohen CO2-Emissionen bekämpft, von bürgerlicher Seite wegen der Konkurrenz zu neuen Atomkraftwerken. Aus unterschiedlichen Gründen versuchen damit Vertreter der Linken und der Rechten, die Hürden für die Werke zu erhöhen. Im Vordergrund steht die Frage, ob Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen teilweise im Ausland kompensieren dürfen. Der Nationalrat hat sich erneut dafür ausgesprochen: Nach seinem Willen sollen die Werke 30 Prozent der Emissionen im Ausland einsparen dürfen. Der Ständerat möchte sie zu einer vollständigen Kompensation im Inland verpflichten, was die Stromproduktion verteuern würde.


Umstrittene «Lex Chavalon»
Nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, ob für das Kraftwerk Chavalon im Unterwallis eine Sonderregelung gelten soll. Weil das frühere Ölwerk, das künftig als Gaswerk betrieben werden könnte, nicht in Siedlungsnähe liegt, kann die Abwärme nicht genutzt werden. Damit würde es die Vorgaben nicht erfüllen. Der Bundesrat und der Ständerat möchten deshalb für das Werk eine Ausnahmeklausel einführen. Der Nationalrat will dagegen nichts von einer «Lex Chavalon» wissen. Mit 98 zu 86 Stimmen bei 6 Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer gegen eine Ausnahmeklausel aus.


Gesetz zurück an Ständerat
Der vorgeschriebene Wirkungsgrad müsse für alle Werke gelten, befand die Mehrheit. Im Ständerat überwog die Auffassung, das Werk sei regionalpolitisch wichtig. Das Gesetz geht nun zurück an den Ständerat. (awp/mc/ps/15)

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