Einlegerschutz: Freude und Ärger beim sgv

«Der Fonds käme einer Überversicherung gleich», lässt sich sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler in einer Mitteilung des sgv vom Mittwoch zitieren. Es komme nicht in Frage, dass die KMU einen überrissenen Bankeinlagenschutz mitfinanzieren müssen. «Sie sind schliesslich nicht Verursacher, sondern Opfer der Fi-nanz- und Wirtschaftskrise.»


140’000 KMU benachteiligt
Der sgv übt zugleich harte Kritik am Bundesrat, weil dieser in seiner Botschaft ein wichtiges Problem bewusst vollständig ausgeklammert hat. Im Fall eines Bankenkonkurses kann der Unternehmer einer Aktiengesellschaft nämlich einmal als Privatperson und einmal unter dem Titel der Rechtsperson als AG den Einlegerschutz beanspruchen. Einzelfirmen und Privatpersonen haben hingegen bloss ein einmaliges Anrecht. Da in der Schweiz über 140 000 KMU als Einzelfirmen organisiert sind, besteht die dringende Notwendigkeit, diese stossende Ungerechtigkeit zu korrigieren. «Dieses Ärgernis muss in der parlamentarischen Behandlung unbedingt korrigiert werden», betont Hans-Ulrich Bigler. (sgv/mc/ps) 

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