Emmi erhält SWX-Verweis

Emmi habe im Geschäftsbericht 2004 «nicht vollständig» in Übereinstimmung mit dem Kotierungsreglement und der Corporate-Governance-Richtlinie informiert, schreibt die SWX. Es handle sich um Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, zum Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen, zur internen Organisation des Verwaltungsrates, zu den Informations- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Geschäftsleitung, zur Amtsdauer des leitenden Revisors sowie zu bestehenden Kreuzverflechtungen, heisst es.


Minimalanforderungen nicht erfüllt
Die von Emmi veröffentlichten Informationen zu den Aufsichts- und Kontrollinstrumenten gegenüber der Revision hätten zudem nicht den Minimalanforderungen der Corporate-Governance-Richtlinie entsprochen. (awp/mc/pg)

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