Entscheide über SAirGroup/SAirlines vertagt


Der Nachlassrichter in Zürich hat in den Verfahren SAirGroup und SAirlines seine Entscheide vertagt.


Solange die Rekursfrist läuft, hat der Nachlassvertrag keine Rechtskraft. (Keystone)
Aus Gründen der Prozessökonomie wird der Richter zunächst den Bestätigungsentscheid in Sachen Swissair Schweizerische Luftverkehrs AG abwarten, wie der Sachwalter, die Anwaltskanzlei Wenger Plattner, am Freitag mitteilte. Der zuständige Richter in Bülach hat den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung für die Swissair zwar mündlich bestätigt. Der Entscheid hat aber noch keine Rechtskraft erlangt, da die zehntätige Rekursfrist noch läuft.


Rekursentscheid frühestens nächste Woche
Frühestens Ende nächster Woche werde bekannt sein, ob gegen den Bestätigungsentscheid im Verfahren Swissair Rekurs eingereicht worden oder ob er rechtskräftig geworden sei, hiess es. Die Bestätigungsverhandlungen in Sachen SAirlines hatten am 6. Juni 2003 stattgefunden, jene im Verfahren der SAirGroup am 12. Juni. (afx/scc/str)



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