EU-Kommission rügt Griechenland wegen Diskriminierung der Schweiz

Nach Auffassung der Kommission verstösst Griechenland gegen seine Verpflichtungen, die sich aus dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz ableiten lassen.

EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen
Die Regeln entsprechen jenen in der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen. Nach dem bilateralen Abkommen unterliegen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften gezahlte Dividenden nicht der Besteuerung im Quellenstaat. Die Kommission fordert von Griechenland die Aufhebung dieser Vorschriften, wie sie in einem Communiqué schreibt. Damit soll sichergestellt werden, dass Griechenland das EU-Recht, «aber insbesondere» das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz einhält.

Zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren erreicht
Ein Vertragsverletzungsverfahren in der EU ist in drei Stufen gegliedert: das Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des EU-Gerichtshofs (EuGH). Im Fall von Griechenland ist die zweite Stufe erreicht. Griechenland hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission eine «zufriedenstellende Antwort» zu geben. (awp/mc/gh/36)

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