Fall Sulzer: Verfahren gegen Vekselberg eingestellt

Dies teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Montagabend mit. Mit der Wiedergutmachungszahlung hätten die Beschuldigten das beim Aufbau und bei der Offenlegung ihrer Beteiligung an der Sulzer AG zwischen Dezember 2006 und April 2007 allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen, so das EFD.


«Weitere Untersuchung erübrigt sich»
Damit erübrige sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten Artikel 41 des Börsengesetztes verletzt hätten und ob die Unkorrektheiten beim Aufbau der Beteiligung an der Sulzer AG unter dem damals anwendbaren Recht tatsächlich als strafbare Meldepflichtverletzungen zu qualifizieren seien. Der Rechtsdienst des EFD habe das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren deshalb in Anwendung von Art. 53 Strafgesetzbuch eingestellt.


Wiedergutmachungszahlung zweigeteilt
Die Wiedergutmachungszahlung von Ronny Pecik, Georg Stumpf und Victor Vekselberg wurde zweigeteilt, wie es weiter heisst. Je 1 Mio gehen an die Schweizerische Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Mio wurden dem EFD zur Verfügung gestellt. Dieses verwendet den Betrag im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer zur Sicherstellung und zur Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes.


Fall Sulzer von Fall Oerlikon losgelöst
Obwohl die Hauptbeschuldigten in den Fällen OC Oerlikon und Sulzer AG identisch seien, bestehe zwischen den beiden Fällen kein direkter Zusammenhang, heisst es weiter. Die unterschiedlichen Sachverhalts- und Rechtsfragen seien voneinander unabhängig zu beurteilen. Im Fall OC Oerlikon werde zudem erst nach Vorliegen und Analyse des schriftlichen Urteils des Bundesstrafgerichts über einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens an das Bundesgericht entschieden. Der Abschluss des Falles Sulzer habe darauf keinen Einfluss.


Vorwurf der Verletzung von Meldepflichten
Im Fall Sulzer hatten die Behörden Vekselberg, Pecik und Stumpf im Strafverfahren vorgeworfen, beim Einstieg in den Winterthurer Industriekonzern Meldepflichten verletzt zu haben. Im April 2007 hatten die Investoren auf einen Schlag eine Beteiligung von 31,92% an Sulzer ausgewiesen und damit faktisch die Kontrolle übernommen, ohne vorgängig das Überschreiten der Schwelle von 5% gemeldet zu haben.


Freisprüche im Fall OC Oerlikon
Ende September hatte das Bundesstrafgericht die Investoren im Fall OC Oerlikon auf der ganzen Linie freigesprochen und damit einen Entscheid des Finanzdepartements korrigiert. Das EFD hatte den Investoren auch im Fall Oerlikon eine Verletzung des Börsenrechts vorgeworfen und Rekordbussen von je 40 Mio CHF verhängt. (awp/mc/ps/25)

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