Fehlerhafte Rechnungslegung und deren Folgen

SIX Exchange Regulation überprüft die Jahres- und Zwischenabschlüsse von an SIX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften auf die korrekte Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften. Das Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen hat unter Leitung von Prof. Dr. Peter Leibfried in einer Studie untersucht, welche Wirkung diese Durchsetzungstätigkeit auf die verschiedenen Teilnehmer des Kapitalmarktes hat.


Kleine Zahlen von Investoren für Kursabschläge ausschlaggebend
Die Studie stellt fest, dass der Kapitalmarkt den Sanktionen im Bereich Rechnungslegung Beachtung schenkt und nach deren Publikation mit «signifikanten» Kursabschlägen reagiert. Für diese Kursabschläge seien gemäss der Studie eine kleine Zahl von Investoren ausschlaggebend, während die Mehrheit der Kleinanleger kaum reagiere. Als Hauptursache nannten die Autoren die mediale Aufbereitung der Informationen, welche sie als nicht genügend einstufen.


Medieninteresse verhallt schnell
Die Medienmitteilungen zu Rechnungslegungsverstössen würden von der Börse zwar wirksam in Umlauf gebracht, das Medieninteresse verhalle jedoch schnell und unabhängig von der Sanktionsart. Die meisten Berichterstattungen bezögen sich ausschliesslich auf die kurz gehaltenen Medienmitteilungen von SIX Exchange Regulation und verzichteten auf deren redaktionelle Aufarbeitung. Untersuchungen haben aber ergeben, dass nicht die Mitteilung einer Sanktion an sich, sondern deren Aufbereitung und die richtige Darstellung für den Kapitalmarkt relevant seien. Die Medien könnten folglich mit ihrer Verbreitung und Verarbeitung einen wichtigen Beitrag im Durchsetzungsprozess leisten.


Respekt vor den Folgen von Sanktionen
Bei den betroffenen Unternehmen ist ein beträchtlicher Respekt vor den möglichen Folgen von Sanktionen im Bereich der Rechnungslegung festzustellen. Dies äussert sich bei sanktionierten Unternehmen mit einer Zunahme von Personalwechseln auf Managementebene, Verschleierungs-taktiken durch Gegenpublizität, aber auch einer Missachtung der Korrektur-vorschriften. Die Studie zeigte dazu auf, dass die Rechnungslegungsvorschriften für die Fehlerberichtigung im Folgejahr von den betroffenen Unternehmen in einer grossen Anzahl von Fällen nicht eingehalten wurden. SIX Exchange Regulation wird deshalb mit einem verstärkten Fokus auf die Nachkontrolle der Abschlüsse von sanktionierten Unternehmen, einer Reduktion der Wesentlichkeitsgrenze sowie einer verstärkten Gewichtung der Einhaltung der Offenlegungspflichten reagieren.


Die Prüfer der gerügten oder sanktionierten Unternehmen sind durch die Sanktionspraxis von SIX Exchange Regulation ebenfalls betroffen. Dies äussert sich gemäss der Studie in einem vermehrten Wechsel der leitenden Revisoren sowie dem häufig festgestellten Austausch von Prüfgesellschaften bei sanktionierten Gesellschaften. Die Durchsetzungspraxis erzeugt damit auch einen starken Anreiz zu einer grösseren Sorgfalt des Abschlussprüfers. Die anhaltend enge Zusammenarbeit von SIX Exchange Regulation mit der Revisionsaufsichtsbehörde führt dabei zu einer effizienten und effektiven Überwachung der Prüfer.


Positive Wirkung der Regulierung
Die Ergebnisse der St. Galler Studie untermauern die positive Wirkung der Regulierung durch die regulatorischen Organe von SIX Swiss Exchange und bestätigen die Notwendigkeit der Durchsetzungstätigkeit von SIX Exchange Regulation. Es zeigt sich, dass die Präventivfunktion des Enforcements im Bereich der Rechnungslegung die Vertrauensbildung an den Finanzmärkten fördert, da die Qualität der Finanzberichterstattung dadurch klar verbessert wird. Um ein hohes Niveau der Durchsetzungstätigkeit weiterhin gewährleisten zu können, muss den Unternehmen und Prüfgesellschaften die Überwachungs-tätigkeit von SIX Exchange Regulation und allfällige Konsequenzen bei einer Verletzung oder Nichtbeachtung der Vorschriften mehr bewusst gemacht werden. Zusätzlich sollte in Bezug auf die Medienwirkung die Transparenz in der Fehlerbereinigung erhöht werden, wie die Autoren anregen. (SIX/mc)





SIX Exchange Regulation
SIX Exchange Regulation vollzieht die bundesrechtlich vorgegebenen Aufgaben, die vom Regulatory Board erlassenen Regeln und überwacht deren Einhaltung. SIX Exchange Regulation verhängt Sanktionen, soweit die Reglemente diese Kompetenz erteilen, oder stellt Sanktionsanträge an die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange.


SIX Exchange Regulation untersteht direkt dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX Group, was die Unabhängigkeit von SIX Exchange Regulation vom operativen Geschäft von SIX Swiss Exchange gewährleistet. SIX Exchange Regulation ist unterteilt in die Bereiche Listing & Enforcement, welcher für die Emittentenregulierung zuständig ist und Surveillance & Enforcement, welcher die Handelsüberwachung wahrnimmt.

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