Finanzdepartement gleist neue Unternehmenssteuer-Reform auf

Eine Analyse zeigte, dass dies kontraproduktiv wäre, heisst es in einem Communiqué. Auch die Kantone opponierten. Im Gegenzug gibt ihnen der Bundesrat die Möglichkeit, die Kapitalsteuer abzuschaffen. Eine einheitliche Gewinnbesteuerung der Holdings- und Verwaltungsgesellschaften würde dem Wachstum nicht dienen. Zudem wäre sie finanzpolitisch nicht tragbar und brächte den Finanzausgleich und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen durcheinander. Das Finanzdepartement erarbeitet mit diesen und weiteren Anpassungen eine Vernehmlassungsvorlage.


Stärkung der internationalen Anerkennung
Die steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Erträge soll mit gezielten Massnahmen sichergestellt werden. Dabei steht das generelle Verbot der Geschäftstätigkeit von Holdinggesellschaften und Anpassungen bei den «Gemischten Gesellschaften» sowie die Abschaffung der «domizilierten Gesellschaften» im Vordergrund. Das stärke die internationale Anerkennung. Gleichzeitig bekräftigte der Bundesrat aber, dass die kantonalen Sonderregeln für Holdinggesellschaften dem Freihandelsabkommen mit der EU nicht widersprächen.


Die Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften sind ein Element der Steuermassnahmen, welche Merz in der Debatte zum UBS-Hilfspaket angekündigt hatte. (awp/mc/pg/23)

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