Finanzkrise: Schutz der Sparguthaben unter CH-Politikern umstritten

Die SVP vertritt den Standpunkt, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, wie SVP-Sprecher Alain Hauert am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte. In der Schweiz seien die Banken besser kapitalisiert als im Ausland. Im Moment sei Abwarten richtig. Die SVP gibt zudem zu bedenken, dass es für einen höheren Einlegerschutz das Geld der Banken brauche. Müssten diese dafür Gelder abziehen, wirke sich das auf die Kreditvergabe aus, was in der heutigen wirtschaftlichen Situation kontraproduktiv sein könne.


CVP befürwortet Erhöhung des Einlegerschutzes
CVP-Präsident Christophe Darbellay hingegen begrüsst die Ankündigung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die Sparguthaben besser zu schützen. «Das ist gut für das Vertrauen», sagte er gegenüber der SDA. «Kleinanleger müssen besser geschützt werden.» Die CVP befürwortet deshalb eine Erhöhung des Einlegerschutzes auf 100’000 CHF. Dies fordert CVP-Nationalrat Primin Bischof auch in einer Motion. «Das gute dabei ist, dass es den Staat keinen Rappen kostet», erklärt Darbellay.


Fundierte Diskussionen im Parlament notwendig
Die Frage, ob es einen dringlichen Bundesbeschluss für die notwendige Änderung des Bankengesetzes brauche, verneint Darbellay. «Wir sind in ernsthafter Situation, aber wir dürfen nicht in Panik verfallen und keine Panik machen.» Eine solche Gesetzesänderung bedürfe fundierter Diskussionen im Parlament. Es brauche keine Massnahmen auf Vorrat. Zudem vertraue er dem Bundesrat und der stellvertretenden Finanzministerin Widmer-Schlumpf.


FDP-Bundesrat Pascal Couchepin: «Keine Dringlichkeit»
Auch FDP-Bundesrat Pascal Couchepin sagte am Rande des Kongresses der Unia gegenüber der SDA Dringlichkeit sei keine gegeben.


Einlegerschutz könnte rasch erhöht werden
Wird der Einlegerschutz über eine Revision des Bankengesetzes erhöht, ist dies nur auf dem Weg der Gesetzesänderung möglich. Eine solche muss vom Parlament verabschiedet werden. Sollte der Bundesrat befinden, dass eine Erhöhung des Einlegerschutzes noch vor der nächsten ordentlichen Session der Eidgenössischen Räte im Dezember notwendig wird, kann das Verfahren der Gesetzesänderung beschleunigt werden. Gemäss Bundesverfassung können ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen. Bevor aber das Parlament tagen kann, müssen die zuständigen Kommissionen der beiden Räte über die Gesetzesänderung beraten und die Anträge an ihre Räte formulieren. Im Extremfall könnte dies beinahe parallel geschehen. Wird das Gesetz für dringlich erklärt, braucht es die absolute Mehrheit aller Ratsmitglieder, also mindestens 124 Stimmen für die Gesetzesänderung. Tritt dieser Fall ein, gilt das Gesetz als dringliches Bundesgesetz, was bedeutet, dass die Referendumsfrist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnt. (awp/mc/gh/26)

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