Finanzmarktaufsicht kommt illiquiden Dach-Hedgefonds entgegen

Mit solchen sogenannten «Side Pockets» (Aussentaschen) kann gemäss Medienmitteilung der Finma vom Freitag verhindert werden, dass die Rückzahlung aller Anteile an einem Dach-Hedgefonds aufgeschoben werden muss. Eine solche Auslagerung von illiquiden Anlagen ist im Ausland in gewissen Fällen bereits gestattet. In der Schweiz bedürfen «Side Pockets» eine Bewilligung der Finma. Zudem weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass die Ausgabe oder der Vertrieb von neuen Anteilen an teilweise illiquiden Kollektivkapitalanlagen untersagt sei.


Finma um Schaffung von «Side Pockets» ersucht
Die Möglichkeit von «Side Pockets» hat die Finma geschaffen, nachdem der Schweizer Fondsverbands SFA, Fondsleitungen und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen sie darum ersucht hat. Dach-Hedgefonds sind Anlagevehikel, bei denen das Geld der Anleger in einzelne Hedgefonds investiert wird. Durch die Diversifizierung der Anlage in verschiedene solcher spekulativen Investitionsfonds vermindert sich das Verlustrisiko der Anleger, allerdings sind dadurch auch die Renditemöglichkeiten tiefer als bei reinen Hedgefonds. (awp/mc/pg/31)

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