Flughafen Zürich: Stadt geht wegen Betrieb vor Bundesgericht

Dies bei aller Anerkennung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens, heisst es in einer Mitteilung der Stadt vom Montag. Sie ficht deshalb den Gerichtsentscheid an. Ein Dorn im Auge ist der Stadt vor allem, dass das Bundesverwaltungs-Gericht (BVGer) Süd- und zusätzliche Ostanflüge für zulässig und notwendig erklärt hat. Eine solche Abkehr von der bisherigen Nordausrichtung gehe nicht an ohne Abstimmung mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Zudem verstiessen Südanflüge gegen verschiedene Vorschriften des Umwelt- und Raumplanungsrechts.


Ausweitung der Nachtruhe um eine Stunde verlangt
Wie schon früher beantragt die Stadt auch eine Ausweitung der Nachtruhe um eine Stunde. Sie will den Anwohnerinnen und Anwohnern schon ab 22 Uhr mehr Ruhe ermöglichen. Forderungen nach Nachtruhe-Verlängerung hat das BVGer allerdings abgewiesen. Das Gericht hatte über Beschwerden von zahlreichen Gemeinden, Firmen, Interessengruppen und Privaten zu entscheiden, die sich gegen die Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wehrten. In den Hauptpunkten wies es die Beschwerden ab. (awp/mc/ps/23)

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