FSB-Bericht: Vergütungssystem der Finanzbranche weit fortgeschritten

Falsche Entschädigungssysteme waren mitverantwortlich für die internationale Finanzmarktkrise. An ihren Gipfeln im April 2009 in London und im September 2009 in Pittsburgh (USA) hatten die Staats- und Regierungschefs der zwanzig stärksten Wirtschaftsmächte (G20) daher Standards für Vergütungssysteme beschlossen, um Anreize zu reduzieren, unangemessene Risiken einzugehen.


Regelungen und Mechanismen bereits in Kraft
Bis Ende März 2010 fand nun auf Ersuchen der G20 eine Überprüfung statt, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Grundsätze des FSB zur Ausgestaltung von Vergütungssystemen einhalten. Der inzwischen vorliegende FSB-Bericht kommt zum Schluss, dass in der Schweiz die Einführung der FSB-Grundsätze weit fortgeschritten sei. Entsprechende Regelungen oder Aufsichtsmechanismen seien im Gegensatz zu anderen Ländern bereits in Kraft.


Verweis auf FINMA-Rundschreiben
Der Bericht verweist inbesondere auf das Rundschreiben der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) vom September über die Vergütungssysteme. Das Rundschreiben ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es bezweckt die nachhaltige Beeinflussung der Vergütungspraktiken in der Finanzbranche. Vergütungssyteme sollen namentlich keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität der Finanzinstitute zu beeinträchtigen.


FSB plant weitere Evaluation
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) habe vom FSB-Evaluationsbericht Kenntnis genommen, heisst es in einer EFD-Mitteilung vom Mittwoch. Die Schweiz habe sich innerhalb der Evaluationsgruppe an der Redaktion des Berichts beteiligt. Für das zweite Quartal 2011 plant das FSB eine weitere Evaluation. Dabei soll insbesondere die konkrete Umsetzung der nationalen Vergütungsvorschriften durch die Finanzinstitute überprüft werden. (awp/mc/pg/21)


 

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