Fürsten-Bank dementiert Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Im Unterschied zur Grossbank UBS lehnte die LGT die Teilnahme am Hearing mit der zuständigen Untersuchungskommission des US-Senats am Donnerstag ab. Sie habe einen leitenden Vertreter in die USA entsandt, welcher der Subkommission schon am 11. Juli Red und Antwort gestanden und Dokumente zur Verfügung gestellt habe, teilte die LGT Group mit.


Nicht heutigen Geschäftspraktiken entsprechend
Laut LGT-Angaben stammt ein Grossteil der von der Subkommission untersuchten Daten aus einer Zeit, in der ganz andere aufsichtsrechtliche Bestimmungen in Kraft waren. Die im Kommissionsbericht genannten Einzelfälle seien nicht mehr aktuell und spiegelten in keiner Weise die heute üblichen Geschäftspraktiken der LGT wider.


Vertrauliche Kundeninformationen von Ex-Mitarbeiter gestohlen
Die von der Subkommission unter die Lupe genommenen Daten betreffen gemäss der LGT vertrauliche Kundeninformationen, welche 2002 von einem ehemaligen Mitarbeiter bei der Tochtergesellschaft LGT Treuhand AG gestohlen wurden und bis in die siebziger Jahre zurückgehen.


Nicht für Einhaltung steuerlicher Bestimmungen verantwortlich
Weiter betont die Fürsten-Bank, sie sei nicht für die Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen durch ihre Kunden verantwortlich und könne auch keine Kontrollfunktion ausüben. Illegale Aktivitäten wie Geldwäscherei, Bestechung oder andere kriminelle Handlungen würden aufs schärfste verurteilt. Jede Andeutung, solche Aktivitäten unterstützt zu haben, werde entschieden zurückgewiesen, hält die LGT fest. (awp/mc/pg/28)

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