Geldwäscherei: Bankiervereinigung will Lücke schliessen

Wer eine Aktiengesellschaft gründen will, zahlt 100’000 Fr. auf ein Liberierungskonto ein. Doch weder Banken noch Notare, die eine Gründung beurkunden, müssen heute prüfen, wer dahinter steht. Das sieht ein Ausnahmeartikel in der Sorgfaltspflichtvereinbarung der SBVg vor, die für alle Banken verbindlich gilt.


Bis 2008 gestrichen
Dieser Passus soll bis 2008 gestrichen werden, wie SBVg-Sprecher Thomas Sutter auf Anfrage zu einem «Tages-Anzeiger»-Artikel vom Dienstag sagte. Damit kommt die Finanzplatz-Organisation auch einer Forderung der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Financial Action Task Force, FATF) nach.


Kleine Gefahrenquelle
Sutter erklärte, dass die Gefahr der Geldwäscherei über eine Firmengründung zwar bestehe, aber klein sei. Bereits heute klärten viele Banken freiwillig Identität des Firmengründers und Herkunft des Geldes ab. Zudem würde eine solche unübliche Transaktion die Banken misstrauisch machen und weitere Abklärungen auslösen.


(baz/mc/hfu)

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