Genfer Kantonalbankdebakel: Dossier an Staatsanwalt überreicht

Die Anklagekammer habe die Anträge der Verteidigung auf zusätzliche Untersuchungen vollumfänglich abgewiesen, bestätigte Eric Alves de Souza diverse Medienberichte. Alves de Souza ist Anwalt des Kantons Genf, der in dem Debakel 2,1 Mrd CHF verloren hat und in dem Verfahren als Zivilkläger auftritt.


Anklagekammer weist Anträge ab
Die sechs Personen, gegen die ermittelt wird, hatten die zusätzliche Anhörung von 28 Zeugen sowie eine neue Expertise über Vorgänge rund um die BCGe in den Jahren vor dem Debakel gefordert. Die Anklagekammer bezeichnete diese Anträge als «unnötig, unbegründet und wenig sachdienlich» und wies sie rundweg ab.


Untersuchungsrichter: Buchhaltung der Bank wurde manipuliert
Einzig einer der sechs Beschuldigten wird strafrechtlich nicht mehr weiter verfolgt. Die anderen fünf – drei frühere Bankkader sowie zwei Ex-Kader der Revisionsfirma ATAG Ernst & Young – wies das Gericht darauf hin, dass sie während des Prozesses die Gelegenheit hätten, zusätzliche Zeugen aufzurufen. Ergreifen die Beschuldigten nicht erneut Rekurs gegen den Bescheid der Anklagekammer, so kann nun die Staatsanwaltschaft daran gehen, die Anklageschrift zu formulieren. Gemäss den Vorarbeiten des Untersuchungrichters steht nach Anhörung von 280 Zeugen fest, dass die fünf die Buchhaltung der Bank manipuliert haben.


Prozess im ersten Halbjahr 2009?
Wie ihr Vorgehen juristisch einzuschätzen ist, muss nun in einem ersten Schritt die Staatsanwaltschaft beurteilen. Im Vordergrund stehen die noch nicht verjährten Straftatbestände Urkundenfälschung und Veruntreuung. Nach Ansicht von Alex de Souza könnte es im ersten Halbjahr 2009 zum Prozess kommen, falls das Verfahren nicht erneut mit Rekursen verschleppt wird. Es dauert nun bereits seit dem Jahr 2000 an. Damals war die Genfer Kantonalbank wegen fauler Immobilienkredite an den Rand des Konkurses geraten. Die Bank überlebte nur dank der Gründung einer Auffanggesellschaft für die faulen Kredite und milliardenschweren Finanzspritzen des Kantons. Parallel zum strafrechtlichen Verfahren läuft ein zivilrechtliches. Darin fordert der Kanton von der Revisionsgesellschaft ATAG Ernst & Young 3 Mrd CHF Schadenersatz. (awp/mc/pg)

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