Genormte Gurkenkrümmung: Ein Symbol der EU-Bürokratie verschwindet

Es ist wohl eine der bekanntesten EU-Bestimmungen: Nach der Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken von 1988 durften edle Gurken der Extra-Klasse maximal eine Krümmung von zehn Millimetern je zehn Zentimeter Länge haben.


Druck der EU-Kommission erfolgreich
Die Abschaffung der Normen erfolgt auf Druck der EU-Kommission: Nicht etwa «Brüssel» sondern die EU-Mitgliedstaaten wehrten sich dagegen. Noch am Mittwoch stimmten im Verwaltungsausschuss laut Diplomatenangaben die Vertreter von der Mehrheit der EU-Ländern dagegen, darunter grosse Produzentenländer wie Frankreich, Polen und Spanien. Sie erreichten aber keine qualifizierte Mehrheit, daher obliegt der Entscheid gemäss den EU-Regeln nun der EU-Kommission, welche die Abschaffung der Normen laut einem Kommissionssprecher in Kürze formell beschliessen wird.


Keine bei Äpfeln, Tomaten und Kiwis
Für 10 Obst- und Gemüsesorten, darunter Äpfel, Tomaten, Kiwis, Erdbeeren und Zitronen, bleiben die Vermarktungsnormen aufrecht. EU-Staaten können aber die Vermarktung von nicht-normgerechten Früchten erlauben. Diese müssen jedoch entsprechend gekennzeichnet sein. (awp/mc/pg/31)

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