Gesetz zu internationalen Empfehlungen gegen Geldwäscherei in Kraft

Neu erfasst werden als neue Straftatbestände neben der Terrorismusfinanzierung auch Vortaten wie schwerer Schmuggel, Fälschung von Waren und Produktepiraterie.


Verdachte unverzüglich melden
Finanzintermediäre müssen einen Verdacht unverzüglich melden. Sie werden verpflichtet, Art und Zweck der vom Kunden gewünschten Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Leichter als bisher dürfen Finanzintermediäre zudem Dritte über einen Verdacht informieren.


Formale Vorschriften
Aus den Verdachtsmeldungen muss der Name des Finanzintermediärs ersichtlich sein. Die mit dem Fall befassten Angestellten dürfen anonymisiert aufgeführt werden, doch müssen die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden Kontakt mit ihnen aufnehmen können.


Bundesrat unter Zeitdruck
Dem Bundesrat lag daran, die Anpassungen der Schweizer Gesetzgebung an die 2003 revidierten 40 Empfehlungen und die 9 Spezialempfehlungen des GAFI vor Ende April in Kraft zu setzen. Andernfalls hätte die Mitgliedschaft der MROS in der weltweiten Vereinigung der Meldestellen (Egmont-Gruppe) sistiert werden müssen. (awp/mc/ps/20)

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