Hanfbauer wegen Geldwäscherei verurteilt

Zwischen 1998 und 2002 hatte der 31-jährige Landwirt auf seinem Hof in der Region Burgdorf Hanf angebaut, verarbeitet und verkauft. Mindestens 800 Kilogramm Hanfpflanzen und 200 Kilogramm Blüten setzte der Bauer ab. Den Erlös in der Höhe von einer Million Franken legte er in Wertschriften an. Das Gericht verurteilte den erfolgreichen Hanfhändler zu 15 Monaten Gefängnis bedingt, zur Bezahlung der Verfahrenskosten, und verfügte die Einziehung des Verkaufserlöses zugunsten der Staatskasse.

Die Sache mit der Geldwäscherei
Der Versuch des Jungbauern, das Auffinden des Geldes zu erschweren durch Manipulation der Bankbelege und das Einrichten eines Nummernkontos, führte gemäss Gerichtspräsident Peter Urech zum Schuldspruch wegen Geldwäscherei. Mit der Verurteilung folgte das Gericht grösstenteils den Anträgen der Verteidigung.

(Der Bund / hfu)

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