Hausangestellte sollen mindestens 18,90 Franken verdienen

Dies geht aus einer Mitteilung vom Montag hervor. Für ungelernte Angestellte mit vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft sollen es 20,50 CHF sein. Gelernte Hausangestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis sollen einen Stundenlohn von 22,90 CHF erhalten. Gemäss dem Vorschlag der tripartiten Kommission (TPK) des Bundes soll der Bundesrat die Mindestlöhne in einem Normalarbeitsvertrag (NAV) festlegen. Dieser wäre auf Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber anwendbar.


Arbeitgeber gegen Mindestlöhne  
Der Entscheid der TPK für Mindestlöhne fiel nicht einstimmig: Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder – gemäss der Mitteilung handelte es sich um die Arbeitgebervertreter – sprach sich dagegen aus. Aus ihrer Sicht sind die Löhne zu hoch angesetzt. Vor dem Erlass eines Vertrags soll Anfang 2010 im Bundesblatt ein Entwurf veröffentlicht werden, sodass interessierte Personen und Organisationen dazu Stellung nehmen können. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens unterbreitet das Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) dem Bundesrat eine Vorlage.


Lohn-Schwellenwerte bislang grösstenteils unterschritten
Mit ihrem Vorschlag für Mindestlöhne für Hausangestellte reagiert die TPK auf eine Studie aus dem Jahr 2008 zu den Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft. Diese kam zum Schluss, dass die Lohn-Schwellenwerte in einem grossen Teil der untersuchten Fälle unterschritten würden. Die TPK begründet die Notwendigkeit von Mindestlöhnen im Weiteren mit der Beobachtung, dass vermehrt Personen aus Tieflohnländern in Privathaushalten beschäftigt würden. (awp/mc/ps/23)

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