Huntsman respektiert Arbeitsgesetz nur teilweise

Seit dem 1. Juni führt Huntsman für die Angestellten im Wallis und in Basel keine Arbeitszeitabrechnungen mehr. Zudem möchte Huntsman nicht bezogene Ferientage teilweise mit Lohn vergüten. Die zuständigen Behörden betrachteten dieses Vorgehen als nicht rechtens, teilte die Unia am Dienstag mit. Die Behörden seien eingeschaltet worden, nachdem Eingaben bei Huntsman ohne Wirkung verhallten.


Bald wieder Stempeluhr
Für die 1300 Huntsman-Beschäftigten in Basel und die 400 Angestellten im Wallis kommt deshalb bald wieder die Stempeluhr zum Einsatz. Zwar sage die Gesetzgebung nicht, dass es eine Stempeluhr sein müsse. Doch halte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) fest, dass eine Firma dafür verantwortlich ist, für eine klare Arbeitszeitabrechnung zu sorgen.


Auszahlung von Ferienguthaben unzulässig
Für die Auszahlung von Ferienguthaben liegt der Fall so, dass diese Praxis selbst mit dem Einverständnis der Angestellten unzulässig ist. Die Unia erwarte nun, dass Huntsman auf den Weg der Sozialpartnerschaft zurückfinde, und solche Probleme nicht erst durch eine Behörden-Intervention behoben würden, hiess es weiter. (awp/mc/ar)

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