Hypothekarzinsrunde: Mietzinssenkungen frühestens ab Herbst 2009

Zurzeit liegt der Referenzsatz bei 3,5 Prozent, basierend auf der Ende Juni erhobenen gewichteten durchschnittlichen Verzinsung sämtlicher Hypotheken in der Schweiz von 3,43 Prozent. Eine Senkung des Referenzsatzes erfolgt erst, wenn sich die durchschnittliche Verzinsung der Hypotheken um 0,25 Prozentpunkte, also auf mindestens 3,18 Prozent reduziert hat.


Mietpreissenkungen auf 1. Oktober 2009 wirksam
Damit werde der neue mietrechtliche Referenzzinssatz trotz fallender Hypozinsen frühestens im Herbst 2009 Auswirkungen auf die Mieten haben, schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) in einer Mitteilung. Denn erst auf diesen Zeitpunkt hin wird nach den Prognosen des MV die am Stichtag 31. März 2009 erhobene durchschnittliche Verzinsung unter die Grenze von 3,18 Prozent sinken. Der am 2. Juni daraus abgeleitete Referenzzinssatz würde dann auf 3,25 Prozent gesenkt. Mietzinssenkungen würden dann auf dieser Basis auf den 1. Oktober 2009 wirksam.


Abkoppelung der Mieten vom Hypozins gefordert
Weil die Kapitalkosten Anfang 2009 trotzdem sinken, ruft der MV die Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen auf, keine Mietzinserhöhungen vorzunehmen. Denn solche wären in manchen Mietverhältnissen grundsätzlich möglich. Angesichts des heute geltenden «kostentreibenden» Modells plädiert der MV für die Abkoppelung der Mieten vom Hypozins, wie es die Mietrechtsrevision vorsieht. (awp/mc/pg/26)

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