Implenia: Laxey-Gesuch zu Angebotspflicht ist für UEK ungenügend substantiiert

Das heisst es in der am Montag veröffentlichten Empfehlung. Laxey, die gegenwärtig über verschiedene Fonds rund 30% an Implenia hält, habe am 13. Juli ein Gesuch bei der UEK eingereicht. Darin hiess es: «Es ist festzustellen, dass die Gesuchsstellerinnen keiner Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots unterliegen, wenn sie mit einem oder mehreren Aktionären der Implenia AG eine Vereinbarung abschliessen, auch wenn sie zusammen mit diesen Aktionären (jedoch nicht allein) mehr als 33 1/3% aller Stimmrechte an der Implenia halten.» Implenia habe in ihrer Stellungnahme die Ablehnung des Gesuchs beantragt respektive die Unterbreitung eines Angebots gefordert, heisst es weiter. Die beiden Parteien können die Empfehlung ablehnen, indem sie dies der UEK bis spätestens in fünf Börsentagen schriftlich melden. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert