Implenia-Verwaltungsrat lehnt Laxey-Übernahmeangebot einstimmig ab

Das Angebot sei «weder im Interesse der Aktionäre noch des Unternehmens», teilte Implenia in einer formellen Stellungnahme am Mittwoch gut eine Woche vor der ausserordentlichen Generalversammlung mit. Der Verwaltungsrat empfehle deshalb allen Aktionären, dem Angebot keine Folge zu leisten und Laxey keine Aktien anzudienen.


Mehr Wert ohne Laxey
Der Verwaltungsrat sei überzeugt, dass er mit seiner Strategie für die Aktionäre mittel- bis langfristig wesentlich mehr Wert generieren werde, als Laxey offeriere. Es gebe «starke Indizien», dass der einzige Zweck des Angebotes darin bestehe, Laxey die Erhöhung ihrer Beteiligung zu ermöglichen und so die geschaffene Beteiligung mit einem erheblichen Gewinn an einen interessierten Käufer weiterzuverkaufen, heisst es weiter. Die anderen Aktionäre würden davon nicht profitieren.


Übernahmeangebot von 33,23 CHF pro Aktie
Nachdem die britische Finanzgesellschaft die Schwelle von 33,3% am Implenia-Kapital überschritten hatte, machte sie am 5. November ein Übernahmeangebot von 33,23 CHF pro Aktie.


Preis stets als `Witz` bezeichnet
Implenia hatte diesen Preis stets als `Witz` bezeichnet und liefert sich mit dem Hedgefonds seit Wochen auch mit juristischen Mitteln einen Schlagabtausch. Implenia wirft Laxey unter anderem vor, die Beteiligung unter Umgehung der Meldepflichten heimlich aufgebaut zu haben. Die Sache wird von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) untersucht.


Aktionäre sollen `Nein` stimmen
In einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. Dezember will der Verwaltungsrat Klarheit schaffen. Einziges Traktandum der GV ist die von Laxey geforderte Abschaffung der Stimmrechtsbeschränkung. Bei diesem Traktandum sollen die Aktionäre `Nein` stimmen, fordert der Verwaltungsrat.


Vinkulierungsbestimmungen mit Verweis auf die Lex Koller
Obwohl Laxey 34,01% an Implenia hält, sind die Briten nur zu 4,9% im Stimmrechtsregister eingetragen. Der Verwaltungsrat des Baukonzerns hält an den geltenden Vinkulierungsbestimmungen mit Verweis auf die Lex Koller fest. Diese bedeuten, dass ausländische Aktionäre über maximal 20% der Stimmrechte an Implenia verfügen dürfen.


Ausländisch beherrschtes Unternehmen
Sollte Laxey mit mehr Aktien als bisher ins Aktienregister eingetragen werden, würde dieser Wert überschritten, da auch andere ausländische Aktionäre beteiligt sind. Dann würde Implenia als ausländisch beherrschtes Unternehmen gelten und käme wegen der Lex Koller bei grossen Wohnbaugeschäften in der Schweiz nicht mehr zum Zug.


Wertverminderung für die Aktionäre
Für die Aktionäre würde dies aber eine Wertverminderung bedeuten, argumentiert der Verwaltungsrat. Denn die Immobilienentwicklung werde in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Sie steuere bereits heute 15 bis 25% des Betriebsgewinnes (EBIT) der Implenia-Gruppe bei. (awp/mc/ab)

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