Implenia/Batigroup: BAZL-Direktor Raymond Cron akzeptiert Urteil des Basler Strafgerichts

Wegen unbewilligter Bonuszahlungen bei seinem früheren Arbeitgeber Batigroup (heute Implenia) hatte das Strafgericht Cron der mehrfachen Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Es auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu 290 CHF.


Freispruch wäre aus Crons Sicht gerechtfertigt gewesen
Cron, den der Bundesrat Ende 2003 als Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) gewählt hatte, appellierte unmittelbar nach der Urteilseröffnung. Aus Sicht Crons wäre ein Freispruch gerechtfertigt gewesen, wie er nach dem Prozess um einen Deliktsbetrag von 137’000 CHF sagte. Die Gerichtspräsidentin beurteilte dagegen in der mündlichen Urteilseröffnung Crons Verschulden als schwer.


Urteil für Cron nicht in allen Punkten nachvollziehbar
Die Urteilsbegründung liegt inzwischen vor, wie Crons Anwalt mitteilte. Der BAZL-Chef akzeptiere das Urteil, obwohl er es nicht in allen Punkten nachvollziehen könne. Cron ziehe deshalb die Appellation zurück. Er werde sich weiterhin «voll und ganz» für das BAZL und die Schweizer Luftfahrt einsetzen.


Leuenberger steht hinter Cron
Bundesrat Moritz Leuenberger hatte Cron nach dem Urteil in seinem Amt belassen. «Wer für einen Fehler gebüsst hat, wie es das Gesetz vorsieht, soll dafür nicht ein zweites Mal an seinem Arbeitsplatz gebüsst werden», liess der UVEK-Vorsteher damals mitteilen. An dieser Haltung habe sich nichts geändert, hiess es am Dienstag im Departement Leuenberger auf Anfrage. (awp/mc/pg)

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