Implenia/Laxey: Leiterin des Rechtsdiensts EFD muss in den Ausstand

Die Eidg. Bankenkommission (EBK) hatte 2008 festgestellt, dass der britische Hedge-Fund Laxey beim Erwerb von Implenia-Beteiligungen die börsenrechtliche Meldepflicht verletzt habe. Der Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, eine dagegen erhobene Beschwerde ist beim Bundesgericht hängig. Nach ihrem Entscheid hatte die EBK beim EFD Strafanzeige gegen die Laxey-Verantwortlichen eingereicht. Anfang Jahr verfasste der Rechtsdienst des EFD ein so genanntes Schlussprotokoll, was einer Anklageschrift gleichkommt.


Ausstandsbegehren gutgeheissen
Für einen Artikel der SDA in dieser Sache wurde im März EFD-Rechtsdienstleiterin Dina Beti angefragt. Sie wurde mit der Aussage wiedergegeben, dass die Verantwortlichen nun Stellung nehmen und Beweisanträge stellen könnten. Das EFD werde nach Abschluss des Verfahrens einen Strafbescheid erlassen, der vor Bundesstrafgericht angefochten werden könne. Die vier ins Visier genommenen Laxey-Kader stellten in der Folge ein Ausstandsbegehren gegen Beti, das vom EFD abgewiesen wurde. Das Bundesstrafgericht hat ihnen nun Recht gegeben und entschieden, dass die Rechtsdienstleiterin in den Ausstand treten muss.


Schuldspruch vorweggenommen
Laut den Richtern in Bellinzona hat sie mit ihrer Aussage den Abschluss des Verfahrens mit einem Schuldspruch eindeutig vorweggenommen. Damit erwecke sie den Anschein von Befangenheit. Es bestehe zwar eine gewisse Möglichkeit, dass sie nicht vollständig oder sogar teilweise unzutreffend wiedergegeben worden sei. Einen entsprechenden Einwand habe sie jedoch erst im Beschwerdeverfahren gemacht. Bei der SDA selber hat Beti bis heute in dieser Sache keine Beanstandung vorgebracht.


Kein Problem sieht das Gericht darin, wenn andere Mitarbeiter des Rechtsdienstes EFD weiter mit der Sache befasst sind. Es verstehe sich von selbst, dass Beti ihnen gegenüber keine Weisungen im fraglichen Strafverfahren erteilen dürfe. Der Entscheid aus Bellinzona ist definitiv. (awp/mc/pg/21)

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