In Deutschland wird Strom teurer

Landes-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) genehmigte dem Stromkonzern RWE am Dienstag Tariferhöhungen für Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe in einem deutlich geringeren Umfang als beantragt. Die RWE-Töchter Westfalen-Weser-Ems und Rhein-Ruhr dürfen die Strompreise für Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe um 0,65 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer erhöhen. Damit hat Thoben die von RWE beantragte Preiserhöhung um ein Viertel gekürzt. Ein Vier-Personen-Haushalt muss mit Mehrkosten von netto 22,75 Euro im Jahr rechnen. Das sei ein Anstieg von weniger als vier Prozent, berichtete das Ministerium.


Millionen Haushalte
RWE versorgt nach Ministeriumsangaben rund 3 Millionen der 8,4 Millionen Haushalte in NRW mit Strom. Dem Wirtschaftsministerium wurden 106 Anträge zu Strompreisen vorgelegt, von denen bisher 89 bearbeitet sind, erläuterte ein Sprecher. Mit 49 Anträgen sei mehr als die Hälfte der bearbeiteten Fälle gekürzt worden. Im Durc hschnitt betrage die Kürzung ein gutes Fünftel, in der Spitze 60 Prozent. Bei den übrigen 40 Anträgen sei der Strompreis ohne Abstriche genehmigt worden. Die Antragsteller begründeten die Anhebungen mit gestiegenen Bezugskosten. Die durchschnittliche Preiserhöhung betrage 3,56 Prozent gegenüber 4,9 Prozent für 2005. Im Schnitt koste damit eine Kilowattstunde für einen Vier-Personen-Haushalt in NRW 15 bis 16 Cent je Kilowattstunde, erläuterte der Ministeriumssprecher.


Durchschnittspreise
«Das ist ein Durchschnittspreis. Regional sind andere Preise möglich.» «Wir haben die eingereichten Unterlagen sehr sorgfältig, sehr detailliert geprüft und dabei stets die berechtigten Interessen der Verbraucher berücksichtigt», erklärte Wirtschaftsministerin Thoben. Die Preiserhöhungen stünden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörden. Sollten es zu Kürzungen kommen, müssten diese an die Verbraucher weitergegeben werden.


Vorbehalte
Bei den RWE-Töchter sowie bei E.ON gebe es sogar einen doppelten Vorbehalt, weil es sich nicht nur um Stromverteiler, sondern auch um Stromproduzenten handele. Die jetzt geltend gemachten Kosten für Emissionszertifikate stünden unter dem Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundeskartellamt. Komme das Amt zu der Auffassung, dass auch diese Kosten bei der Preisbildung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen, seien die Tarife entsprechend nach unten anzupassen. (awp/mc/as)

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