Internationaler Kampf gegen Geldwäscherei: FATF-Empfehlungen verschärft

Die Definition der Geldwäscherei wird nun breiter gefasst, um der zunehmenden Verbreitung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung zu tragen. Zu den Vortaten der Geldwäscherei zählen neu die häufigsten schweren Verbrechen, mit denen die Geldmittel beschafft werden, die anschliessend gewaschen werden müssen, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) in einem Communiqué schreibt.

Schweizer Strafrecht muss verschärft werden

Die meisten dieser Delikte gelten im Schweizer Recht bereits als Vortaten zur Geldwäscherei. Erweitert werden muss das Schweizer Strafrecht hierbei jedoch beim illegalen Einschleusen von Menschen, Fälschungen und Produktepiraterie, Kursmanipulation sowie Schmuggel.

Unter Schmuggel fallen in der Schweiz nur schwere Formen von Abgabebetrug. Gemeint sind kriminelle Organisationen, die im grossen Stil schmuggeln.

Vorschriften für Nichtbankensektor
Auch in einem zweiten Bereich muss die Schweiz ihre Vorschriften verschärfen. Die Sorgfaltspflicht und die Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei wurden mit den neuen FATF-Empfehlungen auf einige Berufe im Nichtbankensektor ausgedehnt. Noch nicht unter das Schweizer Geldwäschereigesetz fallen Immobilien- und Edelsteinhändler.

Hohe Anforderungen an Kundenindentifikation
Bei der Kundenidentifikation der Banken schreiben die Empfehlungen küftig allen FATF-Mitgliedstaaten dieselben hohen Standards vor, welche die Schweiz schon seit einigen Jahren praktiziert, wie das Finanzdepartement schreibt.

Anonymität für Inhaberktionäre wird aufgehoben

Neu muss auch bekannt sein, welche Aktionäre Gesellschaften mit Inhaberaktien beherrschen, damit sich Geldwäscher nicht missbräuchlich ihrer bedienen können. Analog dazu verlangt die Empfehlung über Trusts, dass den Behörden rasch Zugang zu den Informationen gewährt wird, die sie über die Verwalter und Nutzniesser von Trust-Fonds benötigen.

40 Empfehlungen
Insgesamt soll mit den 40 Empfehlungen der 1989 gegründeten FATF die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäscherei verstärkt werden. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an den Revisionsarbeiten und hat die neuen Empfehlungen verabschiedet.

Der Bundesrat begrüsse das Verhandlungsergebnis als guten Kompromiss, der für die Schweiz insgesamt positiv ausfalle, hiess es beim EFD. Die Schweiz ist FATF-Gründungsmitglied.

CH-Gesetze standen Pate
Einige der neuen Regeln seien in Anlehnung an die Schweizer Gesetzgebung enstanden. Es sind dies namentlich jene, welche die Identifikation des Kunden oder des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Sorgfaltspflicht gegenüber «politisch exponierten Personen» betreffen. (awp/mc/dst)

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