ISMM-Prozess: Staatsanwalt fordert Gefängnis für alle Angeklagten

Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren fordert Staatsanwalt Marc von Dach. Er verlangt Schuldsprüche wegen Veruntreuung (eventualiter Betrug), Erschleichung einer Falschbeurkundung, Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, betrügerischer Konkurs und Veruntreuung. Insgesamt geht es um Vermögensdelikte im Umfang von mehr als 100 Millionen Franken. Für zwei Angeklagte fordert von Dach einen teilbedingten Vollzug der Freiheitsstrafe: Jeweils eines der geforderten drei Jahre hätten die beiden abzusitzen. Für die übrigen vier Beschuldigten verlangt der Staatsanwalt unbedingte Freiheitsstrafen: Einmal dreieinhalb, zweimal dreieinviertel und einmal viereinhalb Jahre. Alle Angeklagten gemeinsam sollen die Verfahrenskosten tragen.


«Beträchtliches bis äusserst schweres Verschulden»
Gemäss Anklageschrift misst der Staatsanwalt den Angeklagten je nach Delikten und Funktion in der Firma ein «beträchtliches» bis «äusserst schweres» Verschulden zu. Zu ihren Gunsten spreche, dass sie nicht zu ihrer eigenen Bereicherung gehandelt hatten, sondern die marode Firma retten wollten. Am Montagnachmittag hatte der erste der sechs Rechtsvertreter das Wort. Er plädierte erwartungsgemäss auf vollumfänglichen Freispruch seines Mandanten, der zudem eine «angemessene Entschädigung» erhalten solle. Die Verfahrenskosten müsse der Staat übernehmen.


Konkurs angemeldet
Der Beschuldigte habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Er habe sich stets pflichtgemäss verhalten, sagte der Anwalt. Im übrigen sei bis zum Ausscheiden seines Mandanten im Oktober 2000 die Firma nicht überschuldet gewesen. Der Ankläger fordert für den 58-Jährigen Angeklagten eine teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung. Die 1982 gegründete ISMM/ISL-Gruppe war die weiltweite Nummer 1 im Sportmarketing. Fehlinvestitionen wurden ihr zum Verhängnis. 2001 musste sie wegen Verlusten von mehreren hundert Millionen Franken Konkurs anmelden.


Anzeige durch die Fifa
Die Fifa zeigte die Firma zudem an. Zwar zog sie später die Anzeige zurück. Inzwischen hatte die Strafuntersuchung allerdings Straftatbestände ergeben, welche von Amtes wegen abgeklärt werden mussten. Seit 11. März stehen deshalb sechs seinerzeitige Manager vor dem Zuger Strafgericht. Bis Donnerstag folgen nun die Parteienvorträge der übrigen Anwälte. Die Urteilseröffnung ist auf Sommer vorgesehen. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert