ISMM-Prozess: Vorwürfe gegen Untersuchung und Fifa – Urteil am 2. Juli

Die sechs Angeklagten sprachen am Donnerstag in ihren Schlussworten von einem Alptraum, den die ihrer Ansicht nach unfaire Strafuntersuchung bedeutet habe. Sie zeigten sich empört, welch Unrecht und Leid ihnen zugefügt worden sei. Sie hätten sich keine unethischen und erst recht keine strafrechtlich Taten vorzuwerfen. Mit ungeheuerlichen Vorwürfen sei ihr berufliches, familäres und soziale Umfeld erheblich beeinträchtigt worden.


Vorwürfe an die Adresse der Fifa
Dem internationalen Fussballverband Fifa, dem wichtigsten Geschäftspartner der 2001 Konkurs gegangenen ISMM, geben sie die Schuld dafür, dass es ihnen als redliche Geschäftsleute nicht gelungen sei, die Firma und damit die Arbeitsplätze zu retten. Die Fifa hatte die Strafuntersuchung ausgelöst. «Die Sanierung wäre uns gelungen, wenn wir die vorgesehenen Massnahmen hätten umsetzen können», sagte einer der Ex-Manager.


Kartenhaus der Vorwürfe zusammengefallen
Nachdem «das Kartenhaus der Vorwürfe in sich zusammengefallen» sei, müsse er ja eigentlich froh sein, meinte ein weiterer Angeklagter. Er habe aber nach dem «Schauprozess» ein Gefühl von Bitterkeit. In der Untersuchung habe er «reine Willkür» erlebt. Offen und konsistent habe er in der Untersuchung seine Sicht dargelegt. Er habe dann aber nie das Gefühl gehabt, dass eines seiner Argumente geprüft worden sei, sagte er.


Lähmende Ohnmacht
«Mit lähmender Ohnmacht» habe er fassungslos zusehen müssen, dass auf die Erklärungen und Anträge nie eingegangen worden sei, fügte ein anderer an. Er habe mit den Untersuchungsbehörden immer «vollständig kooperiert». «Ohne Glaube und strikte Selbstdisziplin wäre ich wohl verzweifelt und vielleicht zerbrochen», meinte er.


Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren
Die Hauptvorwürfe an die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsführer der ISMM sind Veruntreuung und Betrug. Vorgeworfen werden ihnen Delikte im Umfang von über 100 Mio. Franken. Sie sollen Gelder für TV-Übertragungsrechte dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Der Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren.


Gericht braucht nun einige Zeit
Nach der sechstägigen Hauptverhandlung braucht das Gericht nun einige Zeit für die vertiefte Auseinandersetzung mit den Argumenten und eingereichten Anträgen und Gutachten. Am 2. Juli wird dann das Ergebnis mündlich bekannt gegeben. Entweder werde das Gericht Beweisergänzungen ankündigen oder das Urteil eröffnen und begründen, sagte die Vorsitzende. (awp/mc/gh)

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