Konsumentenschutz reicht Anzeige gegen Cablecom ein

Mit dieser Koppelung verstosse Cablecom gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die SKS am Montag mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbkommsssion (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.


Anzeige wegen Koppelung Abo/Set-Top-Box
Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werde dürfe. Cablecom kopple das Abonnement jedoch regelmässig an den Kauf oder die Miete der Box.


Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig
Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter. Deshalb hat die SKS die Anzeige bei der Wettbewerbskommssion eingereicht. Die SKS sehe starke Anzeichen dafür, dass Cablecom gegen das Kartellgesetz verstosse. Cablecom verfüge über eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert die SKS. (awp/mc/gh)

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