Krankenversicherung: Rasche Änderung bei Reserven

Dies sagte SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern. Sie sprach von einem «starken Zeichen». Stimmen die Räte der Motion zu, wird der Bundesrat beauftragt, rasch eine Gesetzesrevision vorzulegen – falls nötig per Dringlichkeitsrecht. Mit der Gesetzesrevision soll verhindert werden, dass Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen, wie dies in den Fällen Assura und Supra geschehen ist.


Prämienzahlende sollen profitieren
Für den Abbau der bestehenden überhöhten Reserven in manchen Kantonen soll der Bundesrat einen Mechanismus festlegen. Er soll die Versicherer dabei verpflichten, die Reserven so abzubauen, dass alle Prämienzahlenden im betreffenden Kanton davon profitieren. Ein Ausgleich über die Prämienverbilligung lehnt die Kommission ab.


Burkhalter offen für andere Lösungen
Bundesrat Didier Burkhalter hatte bei der Bekanntgabe der Prämienerhöhungen bereits angekündigt, das Problem der Reserven lösen zu wollen. Er hatte allerdings den Ausgleich über die Prämienverbilligung als mögliche Lösung genannt. Kantone, die in den vergangenen Jahren zu tiefe Prämien erhoben haben, würden nach diesem Vorschlag weniger Geld vom Bund erhalten, aber trotzdem Prämienverbilligungen gewähren müssen. Laut Meyer zeigte sich Burkhalter aber gegenüber der Kommission offen für andere Lösungen.


In jedem Kanton separate Reserven anlegen
Der Nationalrat hatte in der Herbstsession zur Lösung des Problems eine Standesinitiative des Kantons Genf angenommen. Diese verlangt, dass die Krankenkassen in jedem Kanton separate Reserven anlegen. Mit der Kommissionsmotion wollen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nun noch zusätzlichen Druck machen. Die geltenden Regeln zu den Reserven der Krankenkassen sorgen insbesondere in der Westschweiz für Ärger. In den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg bezahlen viele Versicherte zu hohe Prämien. Damit werden dann gesamtschweizerisch Reserven gebildet. (awp/mc/ss/21)

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