Krisenprävention: SNB verlangt mehr Kompetenzen

Die Nationalbank (SNB) hatte bei der Rettung der UBS eine zentrale Rolle gespielt. Künftig möchte sie nicht nur Krisen bewältigen helfen, sondern auch präventiv tätig sein können. Dies schreibt die SNB in ihrer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über die Finanzkrise und die UBS-Affäre.


Liquiditätshilfe: Falsche Anreize
Die Liquiditätshilfe habe sich bewährt, doch setze dieses Instrument falsche Anreize und sei mit erheblichen Risiken für die Nationalbank verbunden, hält diese in dem Schreiben fest. Um präventiv tätig sein zu können, brauche sie jedoch die nötigen Kompetenzen. Zum einen möchte die Nationalbank die Beobachtung verstärken. Zu diesem Zweck verlangt sie Zugang zu allen Informationen, die zur Beurteilung der Finanzstabilität notwendig sind. Informationen einfordern können möchte die SNB zum Beispiel zu den Kreditrisiken, welchen eine Bank ausgesetzt ist.


Zuständigkeit bei Basel III-Umsetzung gefordert
Zum anderen möchte die Nationalbank aktiv an der Erarbeitung der Finanzmarktregulierung mitwirken können. Konkret möchte sie das Recht erhalten, bei der zuständigen Behörde eine Reform der Regulierung zu beantragen, wenn sie eine solche für nötig hält. An der Umsetzung der Regulierungen will die Nationalbank ebenfalls beteiligt sein. Sie schlägt vor, dass sie bei der Umsetzung der internationalen Regeln (Basel III) für die Festlegung der Höhe und der Ausgestaltung des antizyklischen Eigenmittelpuffers zuständig ist.


SNB will über Systemrelevanz befinden
Wer über die Höhe des Eigenmittelpuffers bestimme, könne die Wirkung der Geldpolitik beeinflussen, hält die SNB fest. Daher müsse die Verantwortung bei ihr liegen. Sie sollte bestimmen können, wann der Puffer aktiviert werde und wie hoch er sein sollte, innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Grenzen. Bei der Regulierung systemrelevanter Banken möchte die Nationalbank ferner bestimmen können, welche Banken und welche Funktionen systemrelevant sind. Beides sei eng verbunden mit ihrer Rolle als Kreditgeberin in letzter Instanz.


«Unabdingbare» Massnahmen
Die SNB erachtet diese Massnahmen als «unabdingbar», um ihren Auftrag erfüllen zu können. Sie hält fest, ihre Vorschläge stünden im Einklang mit den Empfehlungen der Expertenkommission zur «Too big to fail»-Problematik. Auch seien die Vorschläge kompatibel mit den internationalen Entwicklungen, die eindeutig in Richtung einer Stärkung der Rolle der Zentralbanken gingen. «Wir möchten aber betonen, dass unsere Vorschläge deutlich weniger weit gehen als in manchen Ländern, wo die Zentralbank die Banküberwachung ausübt», schreibt die Nationalbank. Die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht (FINMA) würden nicht in Frage gestellt.


Warten auf Vernehmlassung
Die GPK hatten dem Bundesrat im Bericht unter anderem empfohlen, Gesetzesänderungen zu prüfen, um der FINMA und der SNB eine bessere Überwachung der Stabilität des Finanzsystems zu ermöglichen. Auch verlangten sie, dass die Rolle und Kompetenzen der verschiedenen Behörden geklärt werden. Im Sommer hatte die Expertenkommission des Bundesrates ihre Vorschläge zur Begrenzung der Risiken durch Grossbanken präsentiert. Der Bundesrat wird voraussichtlich in den nächsten Tagen oder Wochen darauf basierende Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung schicken. (awp/mc/ps/23)

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