Kudelski siegt vor deutschem Gericht gegen Anbieter von Satelliten-Receivern

Einem Urteil vom 27.08.2008 habe das Landgericht Frankfurt am Main einem der grössten Importeure von «Free-to-Air»(FTA)-Satelliten-Receivern in Deutschland, der Heinrich Zehnder GmbH, verboten, ein Modell eines Satelliten-Receivers zu importieren, zu besitzen und zu bewerben, welches die Umgehung von Zugangskontrollsystemen und damit den illegalen Empfang von Pay-TV-Programmen ermögliche, so der Anbieter von Pay-TV-Verschlüsselungstechnik.


Für illegal befunden
Auch wenn die verbotenen FTA-Receiver ebenso den Empfang von freien, unverschlüsselten TV-Programmen ermöglichten, habedas Landgericht diese Receiver für illegal befunden, weil sie einen elektronischen Mechanismus enthalten würden, dessen einzige Funktion die unzulässige Entschlüsselung von geschützten Sendeinhalten sei. Der Heinrich Zehnder GmbH würden für jeden Fall eines Verstosses gegen das Urteil ein Ordnungsgeld bis zur Summe von 250’000 EUR oder eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten für ihren Geschäftsführer drohen, so die Mitteilung weiter.


Eine eindeutige Botschaft
Kudelski werte dieses Urteil als «eine eindeutige Botschaft an alle Hersteller und Importeure von ‹de-facto›-piraterischen Satelliten-Receivern», heisst es weiter. (awp/mc/gh/02)

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