Liechtenstein reduziert Einspeisevergütung für Solaranlagen

Die in der Energieeffizienzverordnung festgelegten Einspeisevergütungen sind demnach für neue Anlagen nicht mehr kostengerecht und bedürfen somit einer Anpassung, teilt das Presse- + Informationsamt des Fürstentums (pafl) am Mittwoch mit. Die Energiekommission hat sich mit der Thematik befasst und hat der Regierung einen Vorgehensplan zur Anpassung der Förderung im Bereich Photovoltaik vorgeschlagen. Dieser sieht vor, dass die bisher im Gesetz festgelegten Investitionskostenbeiträge für Photovoltaikanlagen, analog zur Einspeisevergütung, neu auf Verordnungsebene festgesetzt werden sollen. Dies soll dazu führen, dass rasch auf Marktveränderungen reagiert werden kann.


Einspeisevergütung neu bei 15 Rappen pro kWh 
Da das Bekanntwerden der Anpassung des Investitionskostenbeitrags voraussichtlich zu einer grossen Menge an Förderanträgen führen wird (siehe Beispiel Subventionierung von Elektro-Fahrzeugen), hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 30. März 2010 auf Vorschlag der Energiekommission die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf 15 Rappen pro kWh reduziert. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll eine Antragsflut vermieden werden. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung und der Anpassung des Investitionskostenbeitrags wird die Regierung wiederum eine Anhebung der Einspeisevergütung analog zum aktuellen Marktumfeld vornehmen. Ausserdem wurden in der Verordnung diverse Beiträge im Bereich der Wärmedämmung angepasst, welche gemäss Urteil der Energiekommission derzeit eine «Überförderung» darstellen. (pafl/mc/ps)

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