LLB: Haftstrafe für Hauptangeklagten im Prozess um Erpressung

Von den geforderten 13 Mio EUR waren in den Jahren 2005 und 2007 rund 9 Mio ausgezahlt worden. Von dem Geld fehlt bis auf wenige zuvor registrierte Scheine jede Spur. Gegen die beiden anderen Angeklagten verhängte das Gericht wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von 22 beziehungsweise 18 Monaten. In allen drei Fällen blieben die Richter damit unter den Forderungen der Anklagevertreter.


Verteidigung will in Revision gehen
Der Richter hatte bereits während des Prozesses die Übergabe der Kontobelege an deutsche Behörden als «erheblich strafmildernd» gewertet. Alle Verteidiger kündigten nach der Urteilsbegründung an, beim deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision einlegen zu wollen. Sie hatten Freisprüche verlangt.


Kein Zusammenhang mit Zumwinkel-Prozess
Der Fall steht nicht im Zusammenhang mit dem durch die Durchsuchung beim früheren deutschen Postchef Klaus Zumwinkel bekanntgewordenen Ankauf gestohlener Daten der Liechtensteiner LGT- Bank. Trotzdem hatte die Verteidigung Parallelen zwischen beiden Fällen gezogen. So habe der Bundesnachrichtendienst (BND) Tausende gestohlener LGT-Kontodaten von einem Informanten für rund fünf Mio EUR gekauft. Da sei der Handel legal gewesen – warum dann nicht jener zwischen der LLB und dem Hauptangeklagten in diesem Fall, fragte dessen Anwältin. Der Prozess gegen Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung hatte am Donnerstag mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten begonnen. Das Urteil wird am Montag erwartet.


Kein normales Geschäft zwischen Angeklagtem und der Bank
Das Rostocker Gericht, das seit Mai 2008 in dem Fall LLB 45 Tage verhandelte, glaubte dem Hauptangeklagten nicht, dass es sich um ein normales Geschäft zwischen der Bank und ihm gehandelt habe. Denn es sei die Drohung ausgesprochen worden, dass die Bankdaten den deutschen Behörden übergeben würden, falls nicht gezahlt werde.


Eingeschränkt schutzwürdig, aber nicht schutzlos
Auch dem Argument der Verteidigung, dass das Vermögen der LLB nicht schutzwürdig sei, weil es mit Geldern erwirtschaftet wurde, die eigentlich dem deutschen Fiskus zustünden, folgte das Gericht nicht. Der Richter sagte, die Bank sei deshalb zwar eingeschränkt schutzwürdig, aber trotzdem nicht schutzlos. Ebenso wenig hätten zwei der insgesamt vier angeklagten versuchten Erpressungen von LLB-Kunden dazu gedient, sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.


Luxuriöses Leben in Thailand
Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte aus Rostock war im September 2007 auf dem Hamburger Flughafen festgenommen worden, als er zurück zu seiner Frau nach Thailand fliegen wollte. Dort führte er den Angaben zufolge ein offenbar luxuriöses Leben.


Die Liechtensteinische Landesbank nahm das Urteil zur Kenntnis und äusserte sich in einer Mitteilung nur kurz zum Prozessausgang in Rostock. Besonders wichtig sei, dass sich das Gericht nicht auf einen rechtsstaatlich fragwürdigen Deal mit den Verurteilten eingelassen, sondern die Erpressung entsprechend sanktioniert habe, teilte die Bank mit.  (awp/mc/pg/26)

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