LSVA-Erhöhung: ASTAG hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht

Als völlig unhaltbar werden insbesondere die verwendeten Ansätze für CO2-Emissionen sowie die Integration von Staukosten kritisiert.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Fristgemäss hat der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die neueste Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von anfangs Jahr geklagt. Unter anderem wird geltend gemacht, dass in den neuesten Berechnungen der externen Kosten durch den Bund willkürlich gewisse Kostenstellen nach oben korrigiert worden sind.

Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten soll klar machen, dass die in der Transportkostenrechnung (TRAKOS) verwendeten Ansätze für CO2-Emissionen massiv überhöht sind. Zudem würden auch Staukosten mitverrechnet, die nach dem allgemein gültigen Stand der wissenschaftlichen Diskussion aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht in dieser Form als externe Kosten betrachtet werden können.

Widerspruch gegen Äusserungen der Oberzolldirektion
Ein weiteres Gutachten widerspricht ferner der von der Oberzolldirektion (OZD) und den Bundesstellen angeführten Behauptung, dass sich die Abgaben im internationalen Vergleich im unteren Rahmen bewegten. Dieselben Fachleute, die für die deutsche Bundesregierung unlängst die sogenannte Wegekostenrichtlinie ausgearbeitet bzw. umgesetzt und damit den Zorn des deutschen Transportgewerbes auf sich gezogen haben, kommen für die Schweiz zum Schluss, dass die Gesamtabgabenlast hierzulande bereits vor der Erhöhung 2008 sehr hoch gewesen ist.


Mehr Investitionssicherheit für das Transportgewerbe gefordert
Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss der ASTAG heute nochmals bekräftigt, dass es für die Zukunft insbesondere auch mehr Investitionssicherheit für das Transportgewerbe braucht. Nur so kann verhindert werden, dass moderne Fahrzeuge nicht plötzlich durch unvorhersehbare, finanzpolitisch motivierte Entscheide der Behörden abklassiert werden und dadurch Unternehmenskapital vernichtet wird. (ots/mc/gh)


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