Lufthansa nennt Verkehrsabkommen «Open Skies» ein «ermutigendes Zeichen»

Es sei aber noch einiges an Weg zurückzulegen bis der von der EU-Kommission gegenüber den USA gemachte Vorbehalt bezüglich der «Ownership- und Control-Regelung» ausgeräumt sei und auch die EU-Mitgliedsstaaten dem Abkommen zustimmten, teilte die Fluggesellschaft am Montag mit. Die so genannte «Ownership- und Control»-Regelung sieht vor, dass die gewährten Verkehrsrechte nur durch Gesellschaften in Anspruch genommen werden können, die sich entweder in staatlichem Eigentum befinden oder Staatsangehörigen des jeweiligen Vertragslandes gehören. Die Klausel verhindert so beispielsweise, dass eine französische Gesellschaft Linienverkehr zwischen Deutschland und Japan betreiben kann.

Liberalisierung des transatlantischen Flugverkehrs
Am Freitag hatten sich die Europäische Union und die USA nach zweijährigen Verhandlungen auf eine Liberalisierung des transatlantischen Flugverkehrs geeinigt. Das Abkommen sieht vor, dass künftig europäische Fluglinien von jeder Stadt innerhalb der EU aus alle Flughäfen in den Vereinigten Staaten anfliegen dürfen. Die gleiche Regelung gilt für die umgekehrte Richtung. Darüber hinaus wird die Begrenzung der Anzahl von Fluglinien aufgehoben, die von London-Heathrow aus in die USA fliegen dürfen. Die Vereinbarung muss jetzt nach Angaben des Aussenministeriums noch von den 25 Mitgliedstaaten des EU-Verkehrsausschusses sowie der US-Regierung gebilligt werden. Experten rechnen damit, dass das Abkommen frühestens Ende 2006 in Kraft treten könnte.

(awp/mc/hfu)

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