Managerlöhne: SR-Kommission will Boni- und Banken-Regelung

Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstagabend mit. Gemäss dem Vorschlag würden Bezüge über drei Millionen Franken als Tantieme qualifiziert. Über diese Gewinnverteilung entscheidet die Aktionärsversammlung. Zudem kann sie nur bei gutem Geschäftsgang ausbezahlt werden.


Unternehmenssteuer  
Unternehmen müssten diese Beträge ferner als Gewinn versteuern und könnten sie nicht als geschäftsmässigen Aufwand abziehen. In diesem Punkt entspricht der Vorschlag zwei Motionen, die der Ständerat in der Sommersession angenommen hatte. Die beiden Motionen hatten im Zusammenhang mit dem UBS-Staatsvertrag für Diskussionen gesorgt. Die SVP stellte sich gegen eine solche Boni-Regelung, die sie als «Unternehmenssteuer» bezeichnet. Sie drohte zeitweilig damit, den Staatsvertrag abzulehnen, sollten nicht beide Räte die Motionen ablehnen.


Vorstoss soll Abzocker-Initiative Wind aus den Segeln nehmen 
Dazu kam es aber nicht. Mit dem Vorschlag der Ständeratskommission steht nun ein weiterer Vorstoss zur Diskussion. Inhaltlich orientiert er sich an einem Modell, das die CVP ins Spiel gebracht hatte. Die Kommissionsinitiative geht zur Vorprüfung an die Schwesterkommission des Nationalrats. Sagt sie Ja, kann die Ständeratskommission eine Gesetzesregelung ausarbeiten. Gleichzeitig wird aber geprüft, diese Boni-Regelung in den indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative einfliessen zu lassen.


Motion zur «Too big to fail»-Problematik soll sistiert werden
Auch zur Banken-Regulierung hat die Ständeratskommission einen Entscheid gefällt: Sie beschloss mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Vizepräsidenten, die Behandlung einer Motion zur «Too big to fail»-Problematik zu sistieren, die der Nationalrat angenommen hatte. Sie wolle damit keineswegs zum Ausdruck bringen, dass sie eine rasche Gesetzesrevision für unnötig halte, betont die Kommission. Vielmehr unterstütze sie den Bundesrat im Bestreben, auf Anfang 2012 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Motion sei unnötig und würde den Bundesrat nur einschränken.


Weiterer Forderung der SVP entsprochen
In den Räten waren die Pläne des Bundesrates auf weniger Begeisterung gestossen: Beide Kammern lehnten in der Sommersession den Planungsbeschluss zur Banken- und Boni-Regulierung ab und nahmen stattdessen die Motion an. Sie entsprachen damit einer weiteren Forderung der SVP im Zusammenhang mit dem UBS-Staatsvertrag. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien versicherten allerdings, sie stellten sich nicht grundsätzlich gegen eine Banken- und Boni-Regulierung. Diese dürfe aber nicht – wie von der SP gefordert – mit dem UBS-Staatsvertrag verknüpft werden. (awp/mc/ps/35)

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