Mehrere EU-Länder wollen Steuer-CD auswerten

Laut Medienberichten verfügen die Behörden über sehr viel mehr Material als bekannt, mit dem Steuerhinterzieher bei mehreren Schweizer Banken überführt werden könnten. Bund und Länder wollen sich die Kosten von 2,5 Mio EUR für die Steuer-CD teilen.


Steuerbetrug wird nicht weniger werden
Schäuble macht sich keine Illusionen, dass der Steuerbetrug in Deutschland auf Dauer zurückgeht: «Die Fantasie der Menschen, zu Geld zu kommen und dabei auch Steuern zu sparen, ist im Zweifel immer stärker als die Steuermoral», sagte er der «Augsburger Allgemeinen». Die rechtliche Prüfung über den Kauf der Steuer-CD durch die Steuerbehörden in Nordrhein-Westfalen dauert an. Bei den Kosten soll es eine einvernehmliche Lösung geben, sagte Schäubles Sprecher Michael Offer. Schon in der Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren hatten Bund und Länder zusammen die fünf Millionen Euro für den Erwerb von gestohlenen Bankdaten bezahlt.


Grosses Interesse an Auswertung
Österreich hofft, mit der den deutschen Behörden angebotenen CD Sünder im eigenen Land zu enttarnen. Sollten auf der CD entsprechende Hinweise sein, habe Wien grosses Interesse an einer Auswertung, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Zeitung «Der Standard». Ankauf und Auswertung wären in Österreich legal. Die belgische Regierung will nach Angaben der Zeitung «De Standaard» ähnlich verfahren. Auch in den Niederlanden werde von den Behörden die Steueraffäre aufmerksam verfolgt, hiess es.


Mehrere Datensätze im Umlauf?
Unklar ist weiter, welche Schweizer Banken betroffen sind. Die «Financial Times Deutschland» berichtete, es seien mehrere Datensätze von eidgenössischen Banken in Umlauf. Unter anderem gehe es angeblich um Konten bei den Banken Crédit Suisse, Julius Bähr und HSBC. Jedoch werden in dem Bericht auch Fälle genannt, die längst bekannt sind. Die Schweizer Regierung, die um den Ruf ihres Bankenplatzes fürchtet, hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass mit dem Kauf gestohlener Bankdaten die Beziehungen beider Länder belastet werden könnten.


Beschwerde bei Bundesverfassungsgericht
Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen eine frühere Hausdurchsuchung in der Liechtenstein-Affäre sieht das Finanzministerium gelassen. Es sei offen, ob Karlsruhe die Beschwerde überhaupt annehme. Schäuble betonte, in den fast 200 Prozessen nach Liechtenstein habe kein einziges Gericht die damals gekauften Kontodaten als Beweismittel verworfen. Auch die Polizei bezahle für Informationen, um Straftaten aufzudecken. Das Verfassungsgericht habe in vielen Fällen derartiges Vorgehen gebilligt, erklärte Schäuble.


Die FDP verlangte von Schäuble eine gründliche Prüfung, bevor die Behörden zuschlagen. «Der Bundesfinanzminister ist gut beraten zu prüfen, ob diese Adressen rechtlich unproblematisch angekauft und verwendet werden können», sagte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger der Deutschen Presse-Agentur dpa.


«Pakt mit dem Straftäter»
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, verurteilte den geplanten Ankauf der Steuersünder-Datei. «Wenn der Staat die Daten kauft, schliesst er einen Pakt mit einem Straftäter», sagte er in der «Passauer Neuen Presse». Die Finanzämter machen alle Bürger mit schlechtem Gewissen darauf aufmerksam, dass Steuerbetrug nur straffrei ist, wenn eine umfassende Selbstanzeige mit Belegen rechtzeitig vorliegt. Ermitteln die Steuerfahnder schon, ist es dafür zu spät. (awp/mc/pg/33)

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