Millionenklage von Ex-Swissfirst-Chef Thomas Matter gegen NZZ

Die Klage sei bereits im letzten Jahr beim Handelsgericht Zürich eingereicht worden, bestätigte Matters Sprecherin Karin Rhomberg am Donnerstag einen vorab veröffentlichten Bericht der Zeitschrift «Bilanz». Matter erachte die Summe von 10 Mio CHF als einen «angemessenen Teil des Schadens», der ihm entstanden sei.


Klagevereinigung möglich
Das Handelsgericht bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage. Noch nicht klar sei allerdings, ob die Klage gegen den NZZ-Verlag und die NZZ-Journalisten im gleichen Verfahren behandelt werden können. Über diese Frage müsse nun zunächst noch das Obergericht entscheiden.


Matter hat sich stets vehement gegen die Vorwürfe gewehrt, dass andere Aktionäre und insbesondere auch Pensionskassen bei der Fusion von Swissfirst und der Bank am Bellevue im Jahr 2005 Geld verloren hätten. Die «NZZ am Sonntag» hatte ab Mitte 2006 breit über die «Swissfirst-Affäre» berichtet.


Keine anderen Medien beklagt
Gegen andere Medien seien keine rechtlichen Schritte eingeleitet worden, sagte Rhomberg. Die Zeitungen «Blick» und «Sonntagsblick» des Ringier-Verlags hatten sich für ihre Berichterstattung bei Matter explizit entschuldigt und dem ehemaligen Bankier mit Interviews Gelegenheit gegeben, seine Sicht darzulegen.


Untersuchung gegen Matter
Nach Klagen des ehemaligen Swissfirst-Aktionärs Rumen Hranov wegen der Swissfirst-Fusion hat auch die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen Matter eröffnet. Im September 2007 hatte sie die Untersuchung allerdings nach einer Klage Matters gegen Hranov wegen falscher Zeugenaussagen ausgeweitet. (awp/mc/pg)

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