Mini-Steueramnestie unter Dach: Rückkehr in die Legalität wird erleichtert

Das Gesetz ist nun unter Dach. Wer eine eigene Steuerhinterziehung offen legt, bleibt einmal im Leben straflos. Einzig die ordentliche Nachsteuer und den Verzugszins muss er für höchstens zehn Jahre bezahlen. Belohnt wird auch eine wiederholte Selbstanzeige. In diesem Fall wird die Busse von in der Regel hundert Prozent auf ein Fünftel der hinterzogenen Steuer ermässigt. Die straflose Selbstanzeige ist nur dann möglich, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten.


Breite Anwendung
Der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige gilt auch für Unternehmen. Anstifter, Gehilfen oder Mitwirkende einer Steuerhinterziehung können von ihr unter den gleichen Voraussetzungen Gebrauch machen wie die Steuerpflichtigen. Belohnt werden ausserdem Erben, die eine Steuerhinterziehung Verstorbener offen legen. Sie müssen Nachsteuer und Verzugszins nur noch für die drei letzten Steuerperioden vor dem Todesjahr des Erblassers bezahlen. Heute beträgt der Zeitraum zehn Jahre.


Jahrelange Diskussionen
Das Gesetz kam nach jahrelangen Diskussionen um eine Steueramnestie zustande. Im Parlament hatten sich die Vorstösse für eine generelle oder begrenzte Steueramnestie gehäuft. Einen allgemeinen Gnadenakt wie in den 40er-Jahren und letztmals 1969 lehnte der Bundesrat jedoch ab. Im Nationalrat war die Mini-Amnestie umstritten. Die Vorlage widerspreche der Steuergerechtigkeit und sei ein völlig falsches Signal, argumentierte die Linke. Steuerhinterziehung werde weiterhin als Kavaliersdelikt behandelt. SP und Grüne unterlagen jedoch mit ihren Anträgen. (awp/mc/ps)

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