Nationalrat für Aufhebung der Immunität von Toni Brunner

Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu hatte um die Aufhebung von Brunners Schutz vor Strafverfolgung ersucht. Gemäss Cornu könnte Brunner den Entwurf eines vertraulichen Kommissionsberichts zur Ausschaltung von Bundesanwalt Valentin Roschacher dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Christoph Blocher vorgelegt oder gar ausgehändigt haben.


Konkrete Verdachtsmomente
Mit seinem Beschluss folge der Rat der Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission. Für diese stand der Sachverhalt in Zusammenhang mit der amtlichen Stellung von Toni Brunner im Vordergrund. Deshalb sollte eine Strafverfolgung ermöglicht werden. Es lägen konkrete Verdachtsmomente vor, und die Justiz müsse diesen Sachverhalt klären können.


Ball beim Ständerat
Minderheitssprecher Alfred Heer (SVP/ZH) warf der Kommission vor, sie habe aus politischen Motiven entschieden. Die Kommission habe vor dem Entscheid zudem darauf verzichtet, die Akten einzusehen. Laut Mehrheitssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) wurde Brunner von der RK angehört. Der SVP-Präsident habe zu den Vorwürfen materiell nicht Stellung genommen, diese aber auch nicht bestritten. Die Einsicht in die Dossiers sei nicht nötig gewesen, um über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden. Stimmt auch der Ständerat zu, muss sich Brunner vor der Justiz verantworten. (mc/ps)

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