Nestlé muss 114 Entlassene in Frankreich entschädigen

Die Entlassenen hatten sich ans Arbeitsschiedsgericht gewandt. Sie machten geltend, Nestlé habe im Januar 1998 die Fabrik im Departement Gironde in der Absicht verkauft, so um einen Sozialplan herumzukommen. Das Gericht teilt in seinem Entscheid vom 6. Mai diese Ansicht, wie aus Medienberichten bekannt wurde.


Von Nestlé-Managern mit Nestlé-Geld gegründet
Das Gericht schätzte, dass die Käuferfirma Carbon Blanc AG von Nestlé-Managern mit Nestlé-Geld gegründet wurde. Die Entlassenen seien darum weiterhin Nestlé-Beschäftigte gewesen und sie hätten nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden dürfen. Die Fabrik in dem südfranzösischen Ort wurde von der Chambourcy AG betrieben, aus der später Nestlé Frischmilchprodukte wurde. Sie ging dann an die Carbon Blanc, die auch die Arbeitsverträge übernahm.


In erster Instanz vor Schiedsgericht waren die Ex-Angestellten im September 2006 unterlegen. Gegen den neuen Entscheid kann Nestlé Rechtmittel ergreifen, wie die Tageszeitung «Sud Ouest», welche die Affäre veröffentlichte, schreibt. (awp/mc/pg)

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