Nischenarbeitsplätze als Arbeitsvergabe-Kriterium

Mit einem zweiten will sie Lotteriespielautomaten wie Tactilo, Touchlot, etc. auf Spielbanken beschränken, weil sie sich kaum von Geldspielautomaten unterscheiden, wie die Evangelische Volkspartei am Montag in einer Mitteilung schreibt.  EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) reicht ihre ersten Vorstösse ein. Mit einer Motion beauftragt sie den Bundesrat, ein Qualitätslabel einzuführen für Firmen, die Nischenarbeitsplätze schaffen und damit beitragen zur Arbeitsmarktintegration von schwer vermittelbaren leistungsschwächeren aber arbeitsfähigen Menschen. Der Qualitätsausweis soll auch als Vergabekriterium bei Submissionen im Nicht-WTO-Bereich gelten und damit die Bemühungen indirekt refinanzieren.


Auftragschancen erhöhen
Der Bedarf an Arbeitsplätzen für leistungsschwächere Arbeitsuchende verschiedenster Art habe in den letzten Jahren zugenommen und übersteige heute bei weitem das Angebot, beobachtet Maja Ingold. «Mit der 6. IV-Revision werden nochmals Tausende von bisherigen Renterinnen und Rentnern eine Erwerbsarbeit suchen, die ihren Schwächen Rechnung trägt. Die Revision gelingt nur, wenn auch die Arbeitgeber bereit sind, körperlich oder psychisch weniger belastbare Personen einzustellen. Dass sie das nur tun, wenn sie damit direkt oder indirekten Gewinn erzielen, liegt auf der Hand.» Ein mögliches Anreizsystem sei ein Label oder eine Zertifizierung. Das bringe den Firmen nicht nur unternehmensethisch Gewinn, sondern lohne sich auch monetär, wenn das Label bei nicht internationalen Arbeitsvergabungen der öffentlichen Hand als Zuschlagskriterium definiert werde. Maja Ingold zu diesem Anreiz: «So erhöhen sich die Auftragschancen jener Firmen, die Nischenarbeitsplätze anbieten.»


Lotteriespielautomaten auf Spielbanken beschränken
Mit einer zweiten Motion will Maja Ingold Lotteriespielautomaten wie Tactilo, Touchlot etc. auf Spielbanken beschränken. Die heute angebotenen elektronischen Lotterien und Lotteriespielautomaten wie Tactilo, Touchlot, etc. würden sich äusserlich und für die Spielenden nicht von Geldspielautomaten unterscheiden, welche aufgrund ihrer grossen Suchtgefahr nur in Spielbanken aufgestellt werden dürfen. Es verstosse gegen das Rechtsgleichheitsgebot, wenn der Gesetzgeber einerseits Geldspielautomaten aus öffentlichen Lokalen verbannt, es anderseits den Lotteriegesellschaften ermöglicht, an den selben Orten Lotteriespielautomaten zu installieren.


«Ruinöses Nonstopspiel mit hohem Suchtpotential»
Für die Spielenden gebe es keinen Unterschied zwischen Lotterie- oder Geldspielautomaten. Beide gelten unter Experten wegen ihrer Möglichkeiten zur Spielwiederholung in schneller und unbegrenzter Kadenz als ruinöses Nonstopspiel mit hohem Suchtpotential. «Spielsucht ist aber keine Bagatelle», mahnt Maja Ingold, «sie hat schlimme Folgen für die Betroffenen, die ihre Existenz ruinieren und jegliche Selbstachtung verlieren. Oft sind Familienangehörige mitbetroffen. Spätestens wenn der Staat auf unbezahlten Steuern sitzen bleibt oder die Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, verliert das Gemeinwesen auch finanziell.» Der Gesetzgeber müsse deshalb Lotteriespiel- und Geldspielautomaten gleich behandeln und auf die besser kontrollierbaren Spielbanken beschränken, wo gewisse Sozialmassnahmen vorgesehen sind. (evp/mc/ps)

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