NR: UBS soll Kosten für Amtshilfeverfahren tragen

Der entsprechende Bundesbeschluss ist nur auf den Fall UBS anwendbar. Für künftige Fälle möchte der Nationalrat jedoch gewappnet sein: Er hat eine Motion seiner Kommission angenommen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte sich dagegen gestellt. Der Bunderat werde dem Parlament spätestens Anfang nächsten Jahres die Massnahmen zur «Too big to fail»-Problematik vorlegen. Aus Sicht des Bundesrates sei dies der richtige Weg, um einen künftigen Fall UBS zu verhindern.


Erneut Schelte für die UBS
Der Nationalrat stimmte der Kommissionsmotion jedoch mit 149 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Gemäss dem Vorschlag der Kommission soll der Bund systemrelevanten Unternehmen Kosten in Rechnung stellen können, die sich unmittelbar aus der Verteidigung ihrer Interessen ergeben – und zwar dann, wenn die Kosten aus dem «normalen Rahmen» fallen. Stimmt auch der Ständerat zu, muss der Bundesrat eine rechtliche Grundlage ausarbeiten. In der Debatte gab es erneut Schelte für die UBS. Das Vorgehen der Bank in den USA sei verbrecherisch gewesen, betonten insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und der SP. Dass die UBS nun bezahlen müsse, heisse nicht, dass sie entlastet sei, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU).


«Bisher keine Lehren aus Affäre gezogen»
Die Grünen bedauerten, dass die UBS nicht für weitere Kosten aufkommen muss. Bundesrat, Parlament und Verwaltung seien in hohem Masse mit der leidigen Sache befasst gewesen, gab Schelbert zu bedenken. Es wäre denkbar gewesen, die UBS auch dafür zur Kasse zu bitten. Die Linke kritisierte weiter, dass bisher keine Lehren aus der UBS-Affäre gezogen worden seien. «Die Systemkrise ist alles andere als bewältigt», sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Das Parlament habe seit der Affäre einen einzigen Gesetzesartikel geändert, nämlich jenen zum Einlegerschutz. Das Bankengesetz habe noch überhaupt keine Verschärfung erfahren.


Besonderer Fall
Der Bundesrat habe nicht einmal der UBS die Kosten auferlegen wollen, kritisierte Daniel Vischer (Grüne/ZH). Ursprünglich wollte der Bundesrat der UBS nur eine Million Franken in Rechnung stellen. Er begründete dies mit der fehlenden rechtlichen Grundlage. Auf Druck des Parlaments und der Öffentlichkeit kam er aber darauf zurück und legte dem Parlament einen Bundesbeschluss vor. Die Rechnung an die UBS ist ein spezieller Fall, weil Amtshilfeverfahren staatliche Dienstleistungen sind, die normalerweise nicht in Rechnung gestellt werden. Die UBS hatte eine freiwillige Zahlung vorgeschlagen. Dies kam für die Politik jedoch nicht in Frage, weil die Gefahr der Befangenheit bestanden hätte. (awp/mc/ps/18)

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