OC Oerlikon: Keine Verletzung der Ad hoc-Publizität

Die von der SIX Exchange Regulation geführte Untersuchung stand in Zusammenhang mit Medienmeldungen über die Nicht-Einhaltung von Kreditbestimmungen und über einen Stellenabbau von über 1?000 Mitarbeitern. Aufgrund des von SIX Exchange Regulation und der Sanktionskommission geführten Verfahrens hat sich ergeben, dass die OC Oerlikon Corporation AG im Zusammenhang mit den Reaktionen auf Medienmitteilungen im Januar 2009 und bei einer im selben Monat gehaltenen Präsentation die Bestimmungen zur Ad hoc-Publizität gemäss Art. 72 des Kotierungsreglements nicht verletzt hat. (six/mc/ps)

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