OECD-Empfehlungen für bessere Korruptionsbekämpfung in der Schweiz

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) stellte in Bern die Resultate des Länderexamens vor, das die Umsetzung der OECD-Antikorruptionskonvention von 1997 in der Schweiz überprüfte. Dieser Bericht sei eine wichtige und willkommene Standortbestimmung, sagte Staatssekretär Jean-Daniel Gerber.

Stärkere Sensibilisierung gefordert

Die OECD empfiehlt der Schweiz, die international tätigen KMU sowie die kantonalen Verwaltungen stärker für die Korruptionsproblematik zu sensibilisieren. Die Transparenz der Rechnungslegung sollte verbessert und die Unabhängigkeit der Revisionstellen erhöht werden.

Rechtshilfegesuche beschleunigen
Nach Meinung der OECD sollten die Verfahren bei internationalen Rechtshilfegesuchen beschleunigt werden. Des weiteren empfiehlt die Organisation, Unternehmen, die der Korruption im In- oder Ausland überführt worden sind, von öffentlichen Ausschreibungen und der Exportrisikogarantie auszuschliessen.

Schweiz nehme Empfehlungen ernst
Die Schweiz nehme diese Empfehlungen ernst, sagte Gerber. In einem Jahr werde sie in der OECD über den Follow-up informieren und in zwei Jahren einen Bericht über die Umsetzung publizieren.

Revidiertes Korruptionsstrafrecht

Die Schweiz hat ihr Korruptionsstrafrecht im Jahr 2000 revidiert. Bis dahin waren Bestechungszahlungen an ausländische Beamte von den Steuern abziehbar. 2003 wurde die strafrechtliche Unternehmenshaftung für Korruptionsdelikte eingeführt. Eine weitere Verschärfung liegt zur Zeit vor dem Parlament. (awp/mc/mad)

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