Pensionskasse SBB: Bund und SBB einigen sich auf weiteres Vorgehen

Am 16. Mai 2008 hatten die SBB und die Pensionskasse der SBB (PK SBB) beim Bund ein Gesuch um vollständige Ausfinanzierung eingereicht. Die Behandlung dieses Gesuches wurde dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK überwiesen, welches ein entsprechendes Verfahren eröffnete und mit Verfügung vom 3. Juli 2008 sistierte. Am 2. Juli 2008 gab der Bundesrat den «Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB» mit vier Lösungsvarianten in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist lief am 3. November 2008 ab.


Staatshaftungsverfahren soll politischen Prozess nicht stören
Um die gesetzlichen Fristen zu wahren, planten die SBB und die PK SBB ihrerseits ein Staatshaftungsbegehren gegen die Eidgenossenschaft einzureichen. Sie sehen sich rechtlich verpflichtet, alle erforderlichen und in Frage kommenden Massnahmen zu ergreifen, um Schaden von der PK SBB abzuwenden, heisst es in einer Mitteilung des Eidg. Finanzdepartementes. Der Bund, die SBB und die PK SBB sind sich jedoch einig, dass ein solches Staatshaftungsverfahren den laufenden politischen Prozess zur Sanierung der PK SBB beeinträchtigen kann.


Keine Verjährung
Die Beteiligten haben sich deshalb auf folgendes Vorgehen geeinigt: Der Bund verzichtet in den nächsten drei Jahren auf das Geltendmachen der Verjährung oder Verwirkung gegenüber allfälligen Ansprüchen der PK SBB. Im Gegenzug verzichten die SBB und die Pensionskasse SBB vorderhand darauf, ein Staatshaftungsbegehren einzureichen. Diese Vereinbarung erfolge im Bestreben von Bund, SBB und PK SBB, weiterhin gemeinsam eine politische Lösung zur Sanierung der Pensionskasse SBB zu finden, heisst es in der EFD-Mitteilung abschliessend. (EFD/mc/pg)

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